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Bäume fällen

Sicherheitstechnisches und Rechtliches

Im eigenen Garten oder im Privatwald

 

Worauf Sie achten müssen und wann Sie den Förster miteinbeziehen müssen.

Bäume fällen im eigenen Garten

Wem ein grosser Baum im Garten im Weg steht, sollte man sich als ungeübter Holzfäller auf keinen Fall selbst an die Arbeit machen. Steht der Baumstamm unter Spannung? Ist der Kern des Baumes faul? Fällt er wirklich so, wie er soll oder landet er auf dem Hausdach? Wie sieht es mit dem Wind aus? Habe ich das richtige Werkzeug und die nötige Schutzkleidung?

Das alles sind Punkte, die der Forstwart als Profi kennt, für den Laien aber eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten können.

Bäume fällen im Privatwald

Wie in öffentlichen Wäldern gilt: Auch im Privatwald setzt das Fällen von Bäumen in jedem Fall eine Holzschlag-Bewilligung des Revierförsters voraus – egal, ob dies nun kleinere oder grössere Mengen Holz betrifft. Die Gründe sind einleuchtend: Ein derartiger Holzschlag darf die Sicherheit und Schutzfunktion für umliegende Gebiete nicht gefährden.

Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Forstgesetzes. So dürfen Eingriffe in Gehölze entlang von Bächen und Flüssen oder in Sicherheitszonen (Windschutzstreifen, obere Waldgrenze) nur aus Gründen der Waldpflege vorgenommen werden.